Effektenscheck

Effektenscheck
Ef|fẹk|ten|scheck, der: im Effektengiroverkehr verwendete Urkunde, die der Eigentumsübertragung od. Verpfändung dient.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Ferngiro-Effektenscheck —   [ ʒiro ], Wertpapier Fernscheck, scheckähnlicher Auftrag zur Eigentumsübertragung. Durch einen Ferngiro Effektenscheck wird eine Wertpapiersammelbank durch ein Kreditinstitut beauftragt, die genannten Effekten dem Konto eines anderen… …   Universal-Lexikon

  • Scheck — Bankanweisung * * * Scheck [ʃɛk], der; s, s: Formular zur Anweisung an eine Bank o. Ä., aus dem Guthaben des Ausstellenden eine bestimmte Summe zu zahlen: einen Scheck über 200 Euro ausstellen. Syn.: ↑ Wechsel. Zus.: Barscheck, Blankoscheck,… …   Universal-Lexikon

  • Anweisung — 1. Begriff: Im Sinn des BGB eine einseitige schriftliche ⇡ Willenserklärung, durch die der Anweisende den Angewiesenen ermächtigt, einem Dritten (Anweisungsempfänger) Geld, Wertpapiere oder andere ⇡ vertretbare Sachen auf Rechnung des Anweisenden …   Lexikon der Economics

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