- Effektenscheck
- Ef|fẹk|ten|scheck, der: im Effektengiroverkehr verwendete Urkunde, die der Eigentumsübertragung od. Verpfändung dient.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Ferngiro-Effektenscheck — [ ʒiro ], Wertpapier Fernscheck, scheckähnlicher Auftrag zur Eigentumsübertragung. Durch einen Ferngiro Effektenscheck wird eine Wertpapiersammelbank durch ein Kreditinstitut beauftragt, die genannten Effekten dem Konto eines anderen… … Universal-Lexikon
Scheck — Bankanweisung * * * Scheck [ʃɛk], der; s, s: Formular zur Anweisung an eine Bank o. Ä., aus dem Guthaben des Ausstellenden eine bestimmte Summe zu zahlen: einen Scheck über 200 Euro ausstellen. Syn.: ↑ Wechsel. Zus.: Barscheck, Blankoscheck,… … Universal-Lexikon
Anweisung — 1. Begriff: Im Sinn des BGB eine einseitige schriftliche ⇡ Willenserklärung, durch die der Anweisende den Angewiesenen ermächtigt, einem Dritten (Anweisungsempfänger) Geld, Wertpapiere oder andere ⇡ vertretbare Sachen auf Rechnung des Anweisenden … Lexikon der Economics